Mülheim, den 15. Juni 2010
Pressemitteilung
Einsparungen auf der langen Bank Steuern im Eilverfahren erhöhen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit heutigem Tage berichtet die NRZ Mülheim zu Recht empört über die geplanten Eilbeschlüsse unter Umgehung des Rates bezüglich der Erhöhung der Hundesteuer, der Vergnügungssteuer sowie der Hebesätze für die Grundsteuer A.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Gabriele Rosinski die betreffenden Beschlussvorschläge der Verwaltung auf diesbezügliche Dringlichkeitsbeschlüsse, datierend vom 11.06.2010, bereits am 13.06.2010 mit einem Antrag auf Nichtbefassung beantwortet hat.
In der Antragsbegründung heißt es wörtlich: „Nur um den Bruchteil eines einzigen Jahres verminderte langjährige Mehreinnahmen begründen keine Dringlichkeit im Sinne der GO NRW. (…) Der Rat hat nicht die Aufgabe, Beschlüsse des Hauptausschusses, zu denen er ursprünglich nicht befugt ist, im Nachhinein 'abzusegnen'. Die vom Zentralen Finanzmanagement hierfür geltend gemachte Dringlichkeit gemäß Gemeindeordnung NRW, § 60, Abs. 1 ist nicht gegeben (...).
Es gibt weder einen Anlass noch eine rechtliche Grundlage, auf diesem Wege die demokratischen Befugnisse der parlamentarischen Gremien auszuhebeln, um diesen lukrativen Griff in die Taschen der BürgerInnen mit solcher nicht-gebotenen Eile zu forcieren.“
Ferner weisen wir darauf hin, dass Frau Rosinski bereits am 08.06.2010 eine ausführliche Stellungnahme zur geplanten Erhöhung der Hundesteuer, die sie als ein „anachronistisches Relikt einer vorvergangenen Gesellschaftsform“ betrachtet, gegenüber der Presse abgegeben hat.
gez. Ingrid Wiechert
(Pressesprecherin)