Mülheim, den 15. Juni 2010

 

 

 

Pressemitteilung

Einsparungen auf der langen Bank  Steuern im Eilverfahren erhöhen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit heutigem Tage berichtet die NRZ Mülheim  zu Recht empört  über die geplanten Eilbeschlüsse unter Umgehung des Rates bezüglich der Erhöhung der Hundesteuer, der Vergnügungssteuer sowie der Hebesätze für die Grundsteuer A.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Gabriele Rosinski die betreffenden Beschlussvorschläge der Verwaltung auf diesbezügliche Dringlichkeitsbeschlüsse, datierend vom 11.06.2010, bereits am 13.06.2010 mit einem Antrag auf Nichtbefassung beantwortet hat.

In der Antragsbegründung heißt es wörtlich: „Nur um den Bruchteil eines einzigen Jahres verminderte langjährige Mehreinnahmen begründen keine Dringlichkeit im Sinne der GO NRW. (…) Der Rat hat nicht die Aufgabe, Beschlüsse des Hauptausschusses, zu denen er ursprünglich nicht befugt ist, im Nachhinein 'abzusegnen'. Die vom Zentralen Finanzmanagement hierfür geltend gemachte Dringlichkeit gemäß Gemeindeordnung NRW, § 60, Abs. 1 ist nicht gegeben (...).

Es gibt weder einen Anlass noch eine rechtliche Grundlage, auf diesem Wege die demokratischen Befugnisse der parlamentarischen Gremien auszuhebeln, um diesen lukrativen Griff in die Taschen der BürgerInnen mit solcher  nicht-gebotenen Eile zu forcieren.

Ferner weisen wir darauf hin, dass Frau Rosinski bereits am 08.06.2010 eine ausführliche Stellungnahme zur geplanten Erhöhung der Hundesteuer, die sie als ein „anachronistisches Relikt einer vorvergangenen Gesellschaftsform“  betrachtet, gegenüber der Presse abgegeben hat.

 

gez. Ingrid Wiechert

(Pressesprecherin)

 

 

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